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Der Datenschutz geht mit der Zeit – aber er geht nicht weg

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Datenschutz ein Thema ist, welches in Ihrem  Unternehmen “schon ausreichend” Beachtung findet und Sie nicht “das auch noch” angehen wollen, empfiehlt sich möglicherweise die Lektüre der Ergebnisse verschiedener Fachgremien, welche es in jüngerer Zeit zunehmend schaffen, diesen wieder und wieder in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu setzen.
Anhand von vier im Folgenden vorgestellten Sachverhalten läßt sich gut veranschaulichen, welche Dynamik diesem Thema inzwischen innewohnt.

Für die GeschäftsführerInnen der Unternehmen kann das ein klares Signal sein, zu handeln und die internen Weichenstellungen in Richtung Datenschutz zu stellen, um nicht von der mehr und mehr einsetzenden Sensibilisierung kalt erwischt zu werden.

Denn dann drohen im Zweifelsfall Bußgelder und vor allen Dingen ein möglicher Rufschaden. (weiterlesen…)

Vortrag – Datenschutz in der Personalarbeit

10. Juni 2010
09:45bis10:15

Anläßlich des 3. HR-Round Table Electronic von SchuhEder Consulting behandelt Daniela Duda das Thema Datenschutz in der Personalarbeit.
Der mit Wirkung September 2009 §32 des BDSG geltende, sowie verschiedene Aspekte aus AGG und anderen Regelwerken eröffnen Chancen wie auch Riskien, was das Erheben, Verarbeiten, Nutzen von Daten der MitarbieterInnen und BewerberInnen betrifft.

Der Kurzvortrag von Daniela Duda soll Arbeitgebern die wichtigsten Datenschutz-Aspekte vermitteln, die es in der täglichen Personalarbeit zu beachten gilt.

ELENA: Verfassungsbeschwerde durch FoeBuD e.V. zum 31. März geplant

Bis zum 25. März kann jeder Arbeitnehmer unter https://petition.foebud.org/ELENA eine Vollmacht unterzeichnen, um sich einer Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. gegen den elektronischen Entgeltnachweis ELENA zu beteiligen.
Erklärung zu ELENA…
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GG §1 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich

Heute kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Siehe auch: Spiegel Online
“Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung”

Alles löschen und zurück auf Los, heißt das für die Damen und Herren PolitikerInnen.
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IP Logging ade

Wenn nun schon das BKA das Mitloggen der IP Adressen besser sein läßt und auch mehrere grosse Hoster sich dazu bekennen, die IP-Adressen zu pseudonymisieren, indem sie vor der Speicherung einen Hashwert bilden und dann sogar anonymisieren, weil sie den Hash-Schüssel löschen, sollte das doch als deutliches Zeichen zu verstehen sein. (weiterlesen…)

Auskunftsersuchen nach §34 BDSG

Handlungsbedarf ist nun deutlich im Bereich Auskunftsersuchen angezeigt (siehe unten).
Jeder kann zu jeder Zeit Ihrem Unternehmen die Frage stellen, ob und welche Daten Sie von der anfragenden Person haben, wann Sie sie wozu, wie erhoben oder verarbeitet und wem Sie sie zwischenzeitlich mitgeteilt haben. Die Antwort muss korrekt, schriftlich und zeitnah erfolgen.

Im Unternehmen sollte ein Prozess dokumentiert sein, welcher sich mit der korrekten Behandlung von Auskunftsersuchen befasst. Es ist für den Erfolg der Umsetzung entscheidend, diesen bei den MitarbeiterInnen auch genügend bekannt zu machen.
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Datenschutz ist Chefsache

Das Unternehmen vor Schaden durch unnötige Fehler oder Datenklau zu bewahren.

Verschiedene Gesetze legen fest, dass eine klare Haftung bei der Geschäftsführung zu sehen ist, was Datensicherheit und Datenschutz betrifft.
§ 9 BDSG: Kontrolle von Zugriff, Übermittlung und Verfügbarkeit von Daten.
§ 88 TKG, § 206 StGB: Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

§ 91 Abs. 2 AktG (Innenhaftung): Pflicht zum Risikomanagement.
§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG (Innenhaftung): Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Manchen erscheint es nahezu unmöglich, in jedem Bereich alles Notwendige zu tun. Dennoch ist eine eher schädliche Reaktion jene, zu denken, dass hier nichts geschehen kann.
Die tagesaktuellen Meldungen in den verschiedensten Medien zeigen ein anderes Bild und allein der Rufschaden durch derlei Berichterstattung ist mehr als schmerzhaft für den Unternehmenserfolg.

Potentiale entdecken

Unternehmenspotentiale entdecken, durch vernünftig umgesetzten Datenschutz.

Durch ein vernünftig aufgesetztes und ernstgenommenes Datenschutzaudit entdeckt man nicht nur etwaige Schwachstellen, sondern auch Potentiale.
Abläufe, die sich kreuzen, veraltete Prozesse oder gewohnheitsbedingte Umständlichkeiten.

Damit ergibt sich eine Chance, diese zu überdenken und möglicherweise auch zu ändern.