Datakontext – Webinar
„Rechtssichere Personaldatenverarbeitung und Prozesse”
Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz
Teilnahme am Webinar am 23.02.2010 – 15:00 bis 18:00
Vortrag durch Herrn Prof. Gola und Herrn RA Andreas Jaspers zu folgenden Punkten:
1. Grundlagen des Personaldatenschutzes
2. Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes in § 32 BDSG
3. „Googeln“ von Bewerbern
4. Blut- und Drogentests von Bewerbern
5. Beschäftigtendatenschutz im Konzern
6. Die digitale Personalakte
7. Zulässigkeit der Mitarbeiterüberwachung
IP Logging ade
Wenn nun schon das BKA das Mitloggen der IP Adressen besser sein läßt und auch mehrere grosse Hoster sich dazu bekennen, die IP-Adressen zu pseudonymisieren, indem sie vor der Speicherung einen Hashwert bilden und dann sogar anonymisieren, weil sie den Hash-Schüssel löschen, sollte das doch als deutliches Zeichen zu verstehen sein. (weiterlesen …)
Vortrag: Datenschutzbeauftragte – Feigenblatt oder Aufgabe mit Substanz?
Trotz starker Schneefälle besuchten viele den Vortrag.
Anschluss an den etwa 45Minütigen Vortrag wurden viele Fragen der ZuhörerInnen aus ihrer eigenen Praxis beantwortet.
Die Resonanz war insgesamt höchst positiv.
Fachhochschule Rosenheim
Das Frauenkompetenzzentrum lud ein zum öffentlichen Vortrag am Mittwoch, 10.02.2010 zwischen 19 und ca. 20 Uhr in B 0.14.
Text der Ankündigung:
Kommen Sie zahlreich und nutzen Sie die Chance zum Gespräch mit einer erfahrenen Praktikerin über das heikle Thema “Datenschutz” – es ist Frau Duda ein echtes Anliegen, möglichst viele für diese Thematik zu sensibilisieren – und nachdem man in Zusammenhang mit unserer “Sicherheit” an dieser Ecke recht leichtsinnig mit Daten umgeht, kann es sicher nicht schaden, hier etwas hellhöriger zu werden!
Hochschulstr. 1
Rosenheim
Auskunftsersuchen nach §34 BDSG
Handlungsbedarf ist nun deutlich im Bereich Auskunftsersuchen angezeigt (siehe unten).
Jeder kann zu jeder Zeit Ihrem Unternehmen die Frage stellen, ob und welche Daten Sie von der anfragenden Person haben, wann Sie sie wozu, wie erhoben oder verarbeitet und wem Sie sie zwischenzeitlich mitgeteilt haben. Die Antwort muss korrekt, schriftlich und zeitnah erfolgen.
Im Unternehmen sollte ein Prozess dokumentiert sein, welcher sich mit der korrekten Behandlung von Auskunftsersuchen befasst. Es ist für den Erfolg der Umsetzung entscheidend, diesen bei den MitarbeiterInnen auch genügend bekannt zu machen.
(weiterlesen …)
Profil bei Go-Inhouse
Trainerin, Systemischer Coach, IT-Fachfrau, TÜV-Zertifizierte Datenschutzbeauftragte, mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Veränderungsberatung/-begleitung und Problemlösungstechniken in angespannten/komplexen Konstellationen. Daniela Duda beginnt mit Fragen und nicht mit halbgaren Lösungen. Lösungen sind auf Seiten des Klienten zu finden und müssen Teil des Prozesses werden. Sie bezieht Ihr Wissen aus 20 Jahren Berufserfahrung in verschiedensten Bereichen der IT-Branche, eigenen Erfahrungen im Umgang mit Schicksalsschlägen, langjähriger Schulungserfahrung, einer fundierten Ausbildung zum Systemischen Coach, sowie ihrer Ausbildung und Zertifizierung zur Datenschutzbeauftragten DSB-TÜV. Daniela Duda fordert Ihre Klienten, ist hartnäckig und klärend; sie motiviert dazu, ausgetretene, bequeme Pfade zu verlassen.
Siehe auch: Go Inhouse – International Solutions
Datenschutz ist Chefsache
Das Unternehmen vor Schaden durch unnötige Fehler oder Datenklau zu bewahren.
Verschiedene Gesetze legen fest, dass eine klare Haftung bei der Geschäftsführung zu sehen ist, was Datensicherheit und Datenschutz betrifft.
§ 9 BDSG: Kontrolle von Zugriff, Übermittlung und Verfügbarkeit von Daten.
§ 88 TKG, § 206 StGB: Schutz des Fernmeldegeheimnisses.
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§ 91 Abs. 2 AktG (Innenhaftung): Pflicht zum Risikomanagement.
§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG (Innenhaftung): Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Manchen erscheint es nahezu unmöglich, in jedem Bereich alles Notwendige zu tun. Dennoch ist eine eher schädliche Reaktion jene, zu denken, dass hier nichts geschehen kann.
Die tagesaktuellen Meldungen in den verschiedensten Medien zeigen ein anderes Bild und allein der Rufschaden durch derlei Berichterstattung ist mehr als schmerzhaft für den Unternehmenserfolg.
11. Datenschutzkongress 2010
| 4. Mai 2010 | bis | 5. Mai 2010 |
“Auf dem etablierten Treffpunkt für Datenschutzbeauftragte werden die wichtigsten aller top-aktuellen Datenschutzthemen von Datenschutzspezialisten besprochen. Der Bogen wird dabei von politischen, gesellschaftlichen bis hin zu konkreten rechtlichen und sicherheitstechnischen Themen gespannt.”
Internationaler Datentransfer
10.2009
Teilnahme am Intensivseminar:
Grenzüberschreitenden Datenaustausch rechts- und datenschutzkonform gestalten
- Rechtsgrundlagen, aktuelle Entscheidungen, Verwaltungspraxis
- EU-Standardvertragsklauseln, Safe-Harbor-Prüfung
- Fallbeispiele & praktische Übungen zur ordnungsgemäßen Informationsübermittlung ins Ausland
- Unternehmensweite Geltung von Datenschutzvereinbarungen – Codes of Conduct, Beispiele aus der Praxis
- Tipps & Tricks für die Praxis
Datenschutzbeauftragte DSB-TÜV
05.2009
Teilnahme am Intensiv-Seminar zur Vermittlung und Vertiefung der Fachkenntnisse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Vermittelt wurden:
- Alle relevanten rechtlichen Kenntnisse
- Alle technischen Kenntnisse zur Erfüllung der Aufgabe
- Wissen zu den Problemen der Schnittstellen bei Arbeitsabläufen
- Kommunikative Fähigkeiten zur Vermittlung datenschutzrechtlicher Regelungen im Unternehmen
- Organisatorische Fähigkeiten zur sinnvollen Steuerung des Datenschutzes im Unternehmen.





