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Aushangpflichtige Gesetze
Grundlegend ist dies kein echtes “Datenschutzthema”. Empfehlenswert mag es dennoch sein, sich damit zu befassen.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmerschutzgesetze, welche den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen, von der Aushangpflicht betroffen.
In den jeweiligen Gesetzen finden sich entsprechende Bestimmungen, die diese Aushangpflicht begründen. So zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz in § 16 Abs. 1.
Ziel der Aushangpflicht ist grundlegend, die ArbeitnehmerInnen über jene für sie geltenden Schutzvorschriften zu informieren.
Es müssen nur jene Gesetze ausgehängt werden, in deren Schutzbereich die jeweiligen ArbeitnehmerInnen fallen.
(Röntgenverordnung (RöV) in Betrieben, welche eine Röntgeneinrichtung betreiben.)
Aushangpflichtige Gesetze sind für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich und lesbar anzubieten. Geeignet erscheint ein Aushang am
Schwarzen Brett, bzw. eine Veröffentlichung über das Intranet, sofern alle ArbeitnehmerInnen Zugang zu einem PC mit Zugang zum Intranet des Unternehmens haben.
Der Arbeitgeber die jeweils aktuelles Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen.
Eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze im Taschenbuchformat wird von einigen Verlagen im Preisbereich von etwa 12 Euro angeboten.
[Link zu Literatur zu aushangpflichtigen Gesetzen bei Amazon]
Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind:
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
Zusätzlich Informationen über die Stelle, welche im Betrieb für die
Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständig ist.
• § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
• Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
• Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
• Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- wenn regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden
• Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
- innerhalb der Verkaufsstelle und ab einem Beschäftigten
• Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (UVV)
Darüber hinaus können spezielle Vorschriften aushangpflichtig sein. Die einzelnen Gesetze finden sich hier im Internet.
Die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft liegen bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft aus und finden sich meist auf der jeweiligen Internetseite.
