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Der Datenschutz geht mit der Zeit – aber er geht nicht weg

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Datenschutz ein Thema ist, welches in Ihrem  Unternehmen “schon ausreichend” Beachtung findet und Sie nicht “das auch noch” angehen wollen, empfiehlt sich möglicherweise die Lektüre der Ergebnisse verschiedener Fachgremien, welche es in jüngerer Zeit zunehmend schaffen, diesen wieder und wieder in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu setzen.
Anhand von vier im Folgenden vorgestellten Sachverhalten läßt sich gut veranschaulichen, welche Dynamik diesem Thema inzwischen innewohnt.

Für die GeschäftsführerInnen der Unternehmen kann das ein klares Signal sein, zu handeln und die internen Weichenstellungen in Richtung Datenschutz zu stellen, um nicht von der mehr und mehr einsetzenden Sensibilisierung kalt erwischt zu werden.

Denn dann drohen im Zweifelsfall Bußgelder und vor allen Dingen ein möglicher Rufschaden.

Unter dem Titel “Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert” erarbeiteten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ein neues Eckpunktepapier, welches zentrale Forderungen zusammenfasst, um den Datenschutz aus den 70er Jahren an das Internetzeitalter anzupassen.
Die Eckpunkte sollen den Parlamenten und Regierungen auf Bundes- und Länderebene, Vertretern der Wissenschaft, zahlreichen Fachverbänden und den Medien, aber auch der interessierten Öffentlichkeit, zur Verfügung gestellt werden, um den Diskussionsprozess über eine grundlegende Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts voranzubringen.
Das Eckpunktepapier kann hier eingesehen werden.

Das Bundesministerium des Innern wiederum setzt sich – da sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt hatten, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich zu regeln – mit entsprechenden Lösungsansätzen auseinander und wird diese immer wieder zur Diskussion stellen.
Siehe Beschäftigtendatenschutz – Ausgangslage und Regelungsbedarf

Die Aufsichtsbehörden der Länder, welche die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen  überwachen sollen, wurden jüngst gestärkt, durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, welche nun Bund und Länder zum Handeln zwingt.
In einem Urteil vom 9. März 2010 wurde entschieden, dass die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Privatwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend unabhängig sind.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März ist abrufbar unter http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/; Aktenzeichen eingeben: C-518/07.

Schon zum Jahresbeginn eröffnete die Hamburger Aufsichtsbehörde Ihren Unternehmen, dass sie nicht länger das “erschreckendes Defizit an Professionalität im Umgang mit dem Datenschutz und der Datensicherheit” hinnehmen will und startete eine Offensive zur Verbesserung des Datenschutzniveaus in Hamburgs Wirtschaft.
Dazu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Es wird sich zeigen, wann andere Aufsichtsbehörden dieses werbewirksame Modell für sich entdecken.