GG §1 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich
Heute kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Siehe auch: Spiegel Online
“Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung”
Alles löschen und zurück auf Los, heißt das für die Damen und Herren PolitikerInnen.
Schwierig daran ist, dass dort das erforderliche Wissen um die Fakten fehlt. Denn es ist schlicht eine Mär, zu glauben, dass sich Kriminelle so leicht in die Karten gucken liessen.
Siehe auch:
“Ein Terrorist kann die Speicherung umgehen”
Dafür dann alle Deutschen unter Generalverdacht zu nehmen und, so war es in der ursprünglichen Version des Gesetzes möglich, in Kauf zu nehmen, dass CDs mit diesen wirklich hochbrisanten Daten unverschlüsselt auf den Postweg gehen dürfen, läßt jeden halbwegs belesenen Datenschützer graue Haare bekommen.
Das System funktioniert aber offenbar und sowohl das Kippen der amerikanischen SWIFT-Idee als auch dieses Urteil zeigen, dass wir uns in eine gute Richtung bewegen.





