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IP Logging ade

Wenn nun schon das BKA das Mitloggen der IP Adressen besser sein läßt und auch mehrere grosse Hoster sich dazu bekennen, die IP-Adressen zu pseudonymisieren, indem sie vor der Speicherung einen Hashwert bilden und dann sogar anonymisieren, weil sie den Hash-Schüssel löschen, sollte das doch als deutliches Zeichen zu verstehen sein. Dass u.a. auch der Düsseldorfer Kreis in seinem Beschluss vom 27.11.2009 die IP Adresse zum personenenbezogenen Datum “erklärt” und grosse deutsche Fachmagazine sich dem Thema widmen (C’t 2010/ Heft 5),
gibt dem ganzen ein zunehmend trittfestes Fundament.
Unternehmen sind also gut beraten, wenn sie Dienste wie Google Analytics nicht mehr nutzen und auch ihre IT-Abteilungen anweisen, entsprechend mit den IP-Adressen auf den diversen Servern umzugehen.
Die kommenden Urteile deutscher Gerichte werden wohl anders sein, als das des Amtsgerichts München aus 2008 (Aktenzeichen: 133 C 5677/08).

Daß es auch bei kleineren Hostern anders geht, ist hier sehr transparent und verständlich beschrieben Andre Hotzler – Hosting
Damit sollte man sich auf der sicheren, datenschutzkonformen Seite befinden, ohne grosse Einschränkungen hinnehmen zu müssen.