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Aushangpflichtige Gesetze

Grundlegend ist dies kein echtes “Datenschutzthema”. Empfehlenswert mag es dennoch sein, sich damit zu befassen.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmerschutzgesetze, welche den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen, von der Aushangpflicht betroffen.

In den jeweiligen Gesetzen finden sich entsprechende Bestimmungen, die diese Aushangpflicht begründen. So zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz in § 16 Abs. 1.
Ziel der Aushangpflicht ist grundlegend, die ArbeitnehmerInnen über jene für sie geltenden Schutzvorschriften zu informieren.

Es müssen nur jene Gesetze ausgehängt werden, in deren Schutzbereich die jeweiligen ArbeitnehmerInnen fallen.
(Röntgenverordnung (RöV) in Betrieben, welche eine Röntgeneinrichtung betreiben.)

Aushangpflichtige Gesetze sind für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich und lesbar anzubieten. Geeignet erscheint ein Aushang am
Schwarzen Brett, bzw. eine Veröffentlichung über das Intranet, sofern alle ArbeitnehmerInnen Zugang zu einem PC mit Zugang zum Intranet des Unternehmens haben.

Der Arbeitgeber die jeweils aktuelles Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen. (weiterlesen …)

Vortrag – Datenschutz in der Personalarbeit

10. Juni 2010
09:45bis10:15

Anläßlich des 3. HR-Round Table Electronic von SchuhEder Consulting behandelt Daniela Duda das Thema Datenschutz in der Personalarbeit.
Der mit Wirkung September 2009 §32 des BDSG geltende, sowie verschiedene Aspekte aus AGG und anderen Regelwerken eröffnen Chancen wie auch Riskien, was das Erheben, Verarbeiten, Nutzen von Daten der MitarbieterInnen und BewerberInnen betrifft.

Der Kurzvortrag von Daniela Duda soll Arbeitgebern die wichtigsten Datenschutz-Aspekte vermitteln, die es in der täglichen Personalarbeit zu beachten gilt.