Teilnahme an der IDACON 2011 – 11.
WEKA-Kongress für Datenschutzbeauftragte
| 11. Oktober 2011 | bis | 12. Oktober 2011 |
- EG-Datenschutzrichtlinie – Vorgaben für Gesetzgebung und Datenschutzbehörden
- Unsterblichkeit im Internet
- Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen
- Klimawandel in der Datenschutzaufsicht – Anordnungen statt Kompromisse
- Datenschutz im Onlineshop
- Datenschutz im eBusiness
- Cloud Computing – was kommt auf den DSB und auf den IT-Verantwortlichen zu?
- Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen
- Die Einführung von konzernübergreifenden Human Ressources-Systemen
- Beschäftigtendatenschutz 2.0 oder der Weg nach Rechtsdschungel
Teilnahme am GDD-Datenschutz-Repetitorium zum GDDcert:
Vorbereitung auf die GDDcert.-Prüfung
| 25. Mai 2011 | ||
| 10:00 | bis | 17:00 |
Die Inhalte des Intensivworkshops setzen sich aus folgenden prüfungsrelevanten Teilbereichen zusammen:
Datenschutzrecht – Grundlagen
Beschäftigtendatenschutz
Kundendatenschutz
Technisch-organisatorische Maßnahmen des BDSG
Datenschutzmanagement
Musterklausuren und teilweise auch bereits einmal gelaufene Klausuraufgaben werden durchgesprochen und Lösungswege erarbeitet. Auch mögliche Themen für die mündliche Prüfung sowie der erwartete Umfang der Prüfungsleistungen werden vorgestellt und erörtert.
GDD ERFA-Kreis Bayern
| 1. April 2011 | ||
| 10:00 | bis | 16:00 |
Informationssicherheit und Datenschutz
(Helko Kögel, Leiter Security & Safety IABG)
Aktuelle Trends der Informationstechnik: Was kommt auf den DSB zu?
(Prof. Gerling)
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
(Thomas Kranig, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht)
Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz
(Thomas Kranig, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht)
INITIATIVE Datenschutz geht zur Schule
(Daniela Duda)
Zertifikat – Datenschutzrecht – Carl von Ossietzky Universität
Teilnahme am Studienmodul
“Datenschutzrecht”
des berufsbegleitenden internetgestützen Masterstudiengangs “Informationsrecht” (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität.
Zertifikat Informationsrecht 18. November 2010
Die Leistungen wurden von dem Dozenten Prof. Dr. Jürgen Taeger mit der Note 2,46 bewertet.
“Mit der erfolgreichen Bearbeitung der Studienmaterialien, der Teilnahme an einer 90-minütigen Aufsichtsarbeit und der Präsentation ihrer Projektarbeit im Rahmen der Präsenzveranstaltung hat Frau Duda nachgewiesen, dass sie über vertiefte Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügt.”
Aushangpflichtige Gesetze
Grundlegend ist dies kein echtes “Datenschutzthema”. Empfehlenswert mag es dennoch sein, sich damit zu befassen.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmerschutzgesetze, welche den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen, von der Aushangpflicht betroffen.
In den jeweiligen Gesetzen finden sich entsprechende Bestimmungen, die diese Aushangpflicht begründen. So zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz in § 16 Abs. 1.
Ziel der Aushangpflicht ist grundlegend, die ArbeitnehmerInnen über jene für sie geltenden Schutzvorschriften zu informieren.
Es müssen nur jene Gesetze ausgehängt werden, in deren Schutzbereich die jeweiligen ArbeitnehmerInnen fallen.
(Röntgenverordnung (RöV) in Betrieben, welche eine Röntgeneinrichtung betreiben.)
Aushangpflichtige Gesetze sind für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich und lesbar anzubieten. Geeignet erscheint ein Aushang am
Schwarzen Brett, bzw. eine Veröffentlichung über das Intranet, sofern alle ArbeitnehmerInnen Zugang zu einem PC mit Zugang zum Intranet des Unternehmens haben.
Der Arbeitgeber die jeweils aktuelles Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen. (weiterlesen …)
GDD ERFA-Kreis Bayern
| 24. September 2010 | ||
| 10:00 | bis | 16:00 |
- Google Streetview
(Ltd. RD Günther Dorn, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) - Google Streetview, die Panoramafreiheit und die deutsche Politik
(Prof. Gerling) - Das neue Beschäftigten-Datenschutzgesetz
(Prof. Gerling) - Soziale Netzwerke
(Marcus Sinha)
Der Datenschutz geht mit der Zeit – aber er geht nicht weg
Wenn Sie davon ausgehen, dass der Datenschutz ein Thema ist, welches in Ihrem Unternehmen “schon ausreichend” Beachtung findet und Sie nicht “das auch noch” angehen wollen, empfiehlt sich möglicherweise die Lektüre der Ergebnisse verschiedener Fachgremien, welche es in jüngerer Zeit zunehmend schaffen, diesen wieder und wieder in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu setzen.
Anhand von vier im Folgenden vorgestellten Sachverhalten läßt sich gut veranschaulichen, welche Dynamik diesem Thema inzwischen innewohnt.
Für die GeschäftsführerInnen der Unternehmen kann das ein klares Signal sein, zu handeln und die internen Weichenstellungen in Richtung Datenschutz zu stellen, um nicht von der mehr und mehr einsetzenden Sensibilisierung kalt erwischt zu werden.
Denn dann drohen im Zweifelsfall Bußgelder und vor allen Dingen ein möglicher Rufschaden. (weiterlesen …)
Vortrag – Datenschutz in der Personalarbeit
| 10. Juni 2010 | ||
| 09:45 | bis | 10:15 |
Anläßlich des 3. HR-Round Table Electronic von SchuhEder Consulting behandelt Daniela Duda das Thema Datenschutz in der Personalarbeit.
Der mit Wirkung September 2009 §32 des BDSG geltende, sowie verschiedene Aspekte aus AGG und anderen Regelwerken eröffnen Chancen wie auch Riskien, was das Erheben, Verarbeiten, Nutzen von Daten der MitarbieterInnen und BewerberInnen betrifft.
Der Kurzvortrag von Daniela Duda soll Arbeitgebern die wichtigsten Datenschutz-Aspekte vermitteln, die es in der täglichen Personalarbeit zu beachten gilt.
ELENA: Verfassungsbeschwerde durch FoeBuD e.V. zum 31. März geplant
Bis zum 25. März kann jeder Arbeitnehmer unter https://petition.foebud.org/ELENA eine Vollmacht unterzeichnen, um sich einer Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. gegen den elektronischen Entgeltnachweis ELENA zu beteiligen.
Erklärung zu ELENA…
(weiterlesen …)
Datakontext – Webinar
„Rechtssichere Personaldatenverarbeitung und Prozesse”
Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz
Teilnahme am Webinar am 23.02.2010 – 15:00 bis 18:00
Vortrag durch Herrn Prof. Gola und Herrn RA Andreas Jaspers zu folgenden Punkten:
1. Grundlagen des Personaldatenschutzes
2. Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes in § 32 BDSG
3. „Googeln“ von Bewerbern
4. Blut- und Drogentests von Bewerbern
5. Beschäftigtendatenschutz im Konzern
6. Die digitale Personalakte
7. Zulässigkeit der Mitarbeiterüberwachung





