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Teilnahme am GDD-Datenschutz-Repetitorium zum GDDcert:
Vorbereitung auf die GDDcert.-Prüfung

25. Mai 2011
10:00bis17:00

Die Inhalte des Intensivworkshops setzen sich aus folgenden prüfungsrelevanten Teilbereichen zusammen:

Datenschutzrecht – Grundlagen
Beschäftigtendatenschutz
Kundendatenschutz
Technisch-organisatorische Maßnahmen des BDSG
Datenschutzmanagement

Musterklausuren und teilweise auch bereits einmal gelaufene Klausuraufgaben werden durchgesprochen und Lösungswege erarbeitet. Auch mögliche Themen für die mündliche Prüfung sowie der erwartete Umfang der Prüfungsleistungen werden vorgestellt und erörtert.

Link zum Seminar

Der Datenschutzjahresbericht

Zum Jahresende planen sich Datenschutzbeauftragte gern einige Stunden ein, um den Bericht über die zurückliegenden Entwicklungen, den aktuellen Stand, sowie mögliche Prognosen für das kommende Jahr zu verfassen.

Der Aufwand hierfür ist nicht gering eizuschätzen und ich kann nur dafür plädieren, die notwendige Zeit auch zur Verfügung zu stellen und sich die Unterstüzung der Kolleginnen und Kollegen zu holen, um letzte Informationen dafür zu erhalten.

Der Geschäftsführung empfehle ich durchweg, einen Bericht einzufordern und dann auch aufmerksam zu lesen, selbst wenn dieser möglicherweise lang und teilweise bürokratisch anmutet. In jedem Fall zeigt er Ihnen den Stand der Dinge und kann als Handlungsempfehlung für weitere Schritte gute Dienste leisten.

Die bekannten Fachmedien und Foren liefern Handreichungen für Struktur und Schwerpunkte eines solchen Berichtes:

Datenschutz Praxis
BfDI

Teilnahme am Modul “Datenschutzrecht” im Rahmen des LL.M. Informationsrecht der Universität Oldenburg

Über 8 Wochen verschiedene Fragestellungen und Aufforderung zu Thesen über das Online-Lernportal, sowie
2. Präsenzveranstaltungen, inkl. Klausur, Projektarbeit und Präsentation.

Die Referate und Diskussionen bezogen sich auf die folgenden Themen:

  • Einführung in das Datenschutzrecht
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes
  • Allgemeines Datenschutzrecht: BDSG
  • Bereichsspezifisches Datenschutzrecht
  • Rechtsfolgen der Verletzung von Datenschutzvorschriften
  • Perspektiven des Datenschutzes, marktwirtschaftliche Instrumente
  • Selbstregulierung

Die Veranstaltung entspricht den Anforderungen an eine fachbezogene Fortbildung (§15 FAO). Sie umfasste insgesamt 24 h in den Präsenzphasen.

(Link zum LL.M. sudiengang Informationsrecht)

IP Logging ade

Wenn nun schon das BKA das Mitloggen der IP Adressen besser sein läßt und auch mehrere grosse Hoster sich dazu bekennen, die IP-Adressen zu pseudonymisieren, indem sie vor der Speicherung einen Hashwert bilden und dann sogar anonymisieren, weil sie den Hash-Schüssel löschen, sollte das doch als deutliches Zeichen zu verstehen sein. (weiterlesen …)

Auskunftsersuchen nach §34 BDSG

Handlungsbedarf ist nun deutlich im Bereich Auskunftsersuchen angezeigt (siehe unten).
Jeder kann zu jeder Zeit Ihrem Unternehmen die Frage stellen, ob und welche Daten Sie von der anfragenden Person haben, wann Sie sie wozu, wie erhoben oder verarbeitet und wem Sie sie zwischenzeitlich mitgeteilt haben. Die Antwort muss korrekt, schriftlich und zeitnah erfolgen.

Im Unternehmen sollte ein Prozess dokumentiert sein, welcher sich mit der korrekten Behandlung von Auskunftsersuchen befasst. Es ist für den Erfolg der Umsetzung entscheidend, diesen bei den MitarbeiterInnen auch genügend bekannt zu machen.
(weiterlesen …)