Studie zum Selbst- und Fremdbild des DSB zeigt konkreten Handlungsbedarf auf
Ob es nun die Beratungskompetenz des internen oder externen Datenschutzbeauftragten ist, dessen “Machtfülle” und Wirkungsgrad oder auch das Verständnis seiner Aufgaben; in Summe ist der Gesetzgeber aufgerufen, die erforderliche Fachkompetenz verbindlich an ein Studium oder ähnliches zu knüpfen.
In der im Dezember 2011 veröffentlichten, wissenschaftlichen “Studie zum Selbst- und Fremdbild des DSB“, welche der BvD e.V. in Kooperation mit der Universität Oldenburg durchgeführt hat, wird u.a. transparent, dass die Fachkunde des DSB oftmals als nicht ausreichend eingestuft wird.
Zudem sollte im Rahmen der Ausbildung der Datenschutzbeauftragten deutlich mehr Augenmerk auf deren Kommunikations- und Beratungskompetenz gelegt werden. Ein klares Berufsbild unterstützt die Eigen- wie auch Fremdeinschätzung dieser wichtigen Position.
Für Unternehmen ist es empfehlenswert, auf die Fachkunde und fortlaufende Weiterbildung ihrer Datenschutzbeauftragten zu achten. Eine Alibi-Funktion verschwendet Geld und Zeit.
[Bild - Urheber: Dagmar Zechel | pixelio.de]
Teilnahme an der IDACON 2011 – 11.
WEKA-Kongress für Datenschutzbeauftragte
| 11. Oktober 2011 | bis | 12. Oktober 2011 |
- EG-Datenschutzrichtlinie – Vorgaben für Gesetzgebung und Datenschutzbehörden
- Unsterblichkeit im Internet
- Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen
- Klimawandel in der Datenschutzaufsicht – Anordnungen statt Kompromisse
- Datenschutz im Onlineshop
- Datenschutz im eBusiness
- Cloud Computing – was kommt auf den DSB und auf den IT-Verantwortlichen zu?
- Datenschutz bei Unternehmenstransaktionen
- Die Einführung von konzernübergreifenden Human Ressources-Systemen
- Beschäftigtendatenschutz 2.0 oder der Weg nach Rechtsdschungel
Referentin im Rahmen der WEKA-Akademie:
Einsteigerseminar Datenschutz – Der Datenschutzbeauftragte in der betrieblichen Praxis
| 28. Februar 2012 | bis | 29. Februar 2012 |
| 9. Mai 2012 | bis | 10. Mai 2012 |
| 18. September 2012 | bis | 6. Oktober 2012 |
Information und Buchung: WEKA-Akademie
** München : 28.02.2012 – 29.02.2012
** Stuttgart : 09.05.2012 – 10.05.2012
** Dortmund: 18.09.2012 – 19.09.2012
Erwerben Sie in nur zwei Tagen das relevante Grundlagenwissen für Ihre erfolgreiche Arbeit als Datenschutzbeauftragter!
Recht, Technik, Organisation – als Datenschutzbeauftragter müssen Sie in diversen Fachgebieten “zu Hause sein” – und unterschiedlichste Herausforderungen bewältigen. Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick in diesem Einsteigerseminar: Hier eignen Sie sich in nur zwei Tagen das Basiswissen an, das Sie in Ihrem Alltag laufend brauchen.
Das Seminar wurde nach dem Motto „So viel Theorie wie nötig, so viel Praxis wie möglich“ konzipiert. Viele Beispiele aus Unternehmen machen es Ihnen leicht, Zusammenhänge zu verstehen. Sie profitieren zudem von der umfassenden Erfahrung des Dozenten als Datenschutzbeauftragten. Ein weiterer Vorteil: Sie haben Gelegenheit, typische Probleme mit den anderen Teilnehmern zu besprechen und gemeinsam mit dem Referenten zu lösen.
Teilnahme an: Die Sprache des Körpers
Ein aktives Seminar von und mit Alexander Veit
| 9. Dezember 2011 16:00 | bis | 10. Dezember 2011 18:00 |
Die handowcompany GmbH bietet am 09./10. Dezember 2011 ein offenes Seminar zum Thema Körperkommunikation (Beginn am Freitag um 16 Uhr in der Villa Vivendi - Ende am Samstag gegen 18 Uhr).
Im Folgenden werden die Inhalte, der Referent und Rahmen des Seminars vorgestellt: (weiterlesen …)
Teilnahme am GDD-Datenschutz-Repetitorium zum GDDcert:
Vorbereitung auf die GDDcert.-Prüfung
| 25. Mai 2011 | ||
| 10:00 | bis | 17:00 |
Die Inhalte des Intensivworkshops setzen sich aus folgenden prüfungsrelevanten Teilbereichen zusammen:
Datenschutzrecht – Grundlagen
Beschäftigtendatenschutz
Kundendatenschutz
Technisch-organisatorische Maßnahmen des BDSG
Datenschutzmanagement
Musterklausuren und teilweise auch bereits einmal gelaufene Klausuraufgaben werden durchgesprochen und Lösungswege erarbeitet. Auch mögliche Themen für die mündliche Prüfung sowie der erwartete Umfang der Prüfungsleistungen werden vorgestellt und erörtert.
GDD ERFA-Kreis Bayern
| 1. April 2011 | ||
| 10:00 | bis | 16:00 |
Informationssicherheit und Datenschutz
(Helko Kögel, Leiter Security & Safety IABG)
Aktuelle Trends der Informationstechnik: Was kommt auf den DSB zu?
(Prof. Gerling)
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
(Thomas Kranig, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht)
Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz
(Thomas Kranig, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht)
INITIATIVE Datenschutz geht zur Schule
(Daniela Duda)
Zertifikat – Datenschutzrecht – Carl von Ossietzky Universität
Teilnahme am Studienmodul
“Datenschutzrecht”
des berufsbegleitenden internetgestützen Masterstudiengangs “Informationsrecht” (LL.M.) an der Carl von Ossietzky Universität.
Zertifikat Informationsrecht 18. November 2010
Die Leistungen wurden von dem Dozenten Prof. Dr. Jürgen Taeger mit der Note 2,46 bewertet.
“Mit der erfolgreichen Bearbeitung der Studienmaterialien, der Teilnahme an einer 90-minütigen Aufsichtsarbeit und der Präsentation ihrer Projektarbeit im Rahmen der Präsenzveranstaltung hat Frau Duda nachgewiesen, dass sie über vertiefte Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügt.”
Der Datenschutzjahresbericht
Zum Jahresende planen sich Datenschutzbeauftragte gern einige Stunden ein, um den Bericht über die zurückliegenden Entwicklungen, den aktuellen Stand, sowie mögliche Prognosen für das kommende Jahr zu verfassen.
Der Aufwand hierfür ist nicht gering eizuschätzen und ich kann nur dafür plädieren, die notwendige Zeit auch zur Verfügung zu stellen und sich die Unterstüzung der Kolleginnen und Kollegen zu holen, um letzte Informationen dafür zu erhalten.
Der Geschäftsführung empfehle ich durchweg, einen Bericht einzufordern und dann auch aufmerksam zu lesen, selbst wenn dieser möglicherweise lang und teilweise bürokratisch anmutet. In jedem Fall zeigt er Ihnen den Stand der Dinge und kann als Handlungsempfehlung für weitere Schritte gute Dienste leisten.
Die bekannten Fachmedien und Foren liefern Handreichungen für Struktur und Schwerpunkte eines solchen Berichtes:
Vortrag: Datenschutzbeauftragte – Feigenblatt oder Aufgabe mit Substanz?
Trotz starker Schneefälle besuchten viele den Vortrag.
Anschluss an den etwa 45Minütigen Vortrag wurden viele Fragen der ZuhörerInnen aus ihrer eigenen Praxis beantwortet.
Die Resonanz war insgesamt höchst positiv.
Fachhochschule Rosenheim
Das Frauenkompetenzzentrum lud ein zum öffentlichen Vortrag am Mittwoch, 10.02.2010 zwischen 19 und ca. 20 Uhr in B 0.14.
Text der Ankündigung:
Kommen Sie zahlreich und nutzen Sie die Chance zum Gespräch mit einer erfahrenen Praktikerin über das heikle Thema “Datenschutz” – es ist Frau Duda ein echtes Anliegen, möglichst viele für diese Thematik zu sensibilisieren – und nachdem man in Zusammenhang mit unserer “Sicherheit” an dieser Ecke recht leichtsinnig mit Daten umgeht, kann es sicher nicht schaden, hier etwas hellhöriger zu werden!
Hochschulstr. 1
Rosenheim
Auskunftsersuchen nach §34 BDSG
Handlungsbedarf ist nun deutlich im Bereich Auskunftsersuchen angezeigt (siehe unten).
Jeder kann zu jeder Zeit Ihrem Unternehmen die Frage stellen, ob und welche Daten Sie von der anfragenden Person haben, wann Sie sie wozu, wie erhoben oder verarbeitet und wem Sie sie zwischenzeitlich mitgeteilt haben. Die Antwort muss korrekt, schriftlich und zeitnah erfolgen.
Im Unternehmen sollte ein Prozess dokumentiert sein, welcher sich mit der korrekten Behandlung von Auskunftsersuchen befasst. Es ist für den Erfolg der Umsetzung entscheidend, diesen bei den MitarbeiterInnen auch genügend bekannt zu machen.
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