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Studie zum Selbst- und Fremdbild des DSB zeigt konkreten Handlungsbedarf auf

Ob es nun die Beratungskompetenz des internen oder externen Datenschutzbeauftragten ist, dessen “Machtfülle” und Wirkungsgrad oder auch das Verständnis seiner Aufgaben; in Summe ist der Gesetzgeber aufgerufen, die erforderliche Fachkompetenz verbindlich an ein Studium oder ähnliches zu knüpfen.

In der im Dezember 2011 veröffentlichten, wissenschaftlichen “Studie zum Selbst- und Fremdbild des DSB“, welche der BvD e.V. in Kooperation mit der Universität Oldenburg durchgeführt hat, wird u.a. transparent, dass die Fachkunde des DSB oftmals als nicht ausreichend eingestuft wird.

Zudem sollte im Rahmen der Ausbildung der Datenschutzbeauftragten deutlich mehr Augenmerk auf deren Kommunikations- und Beratungskompetenz gelegt werden. Ein klares Berufsbild unterstützt die Eigen- wie auch Fremdeinschätzung dieser wichtigen Position.

Für Unternehmen ist es empfehlenswert, auf die Fachkunde und fortlaufende Weiterbildung ihrer Datenschutzbeauftragten zu achten. Eine Alibi-Funktion verschwendet Geld und Zeit.

[Bild - Urheber: Dagmar Zechel | pixelio.de]

Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen sind ab 1. Juli 2011 reduziert!

RainerSturm Pixelio.deVorwort:
Sollte die Archivierung Ihrer eMails noch nicht „sauber“ gelöst sein und Sie regelmäßig eMails mit Rechnungen Ihrer Dienstleister und Lieferanten empfangen; hier finden Sie ein deutliches Argument, dies Thema dringend anzugehen.

Ab heute sind Art. 5 des StVereinfG 2011 die Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert worden.

Der bisherige Nachweis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. zusätzlich mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz muss nun nicht mehr erbracht werden.
Die Echtheit ist gem. Art. 5 des StVereinfG 2011 gewährleistet, wenn die Identität des Rechnungsausstellers sichergestellt ist. (weiterlesen …)

Zeit zum Löschen

Unternehmen haben gewisse Pflichten hinsichtlich Archivierung und Aufbewahrung der Unterlagen betreffend des Geschäftsbetriebes zu beachten.
Werden diese Unterlagen zu früh entsorgt, kann das von Fall zu Fall zu großen Problemen führen.
Löscht man allerdings zu spät, ist es aus Datenschutzsicht ein Thema, welches auch -z.B. im Falle einer Prüfung- nicht zu unterschätzen ist.
(u.a. §35 Abs. 2 BDSG)

Der Januar ist aufgrund des (in den meisten Unternehmen) nun beginnenden Geschäftsjahrs ein guter Zeitpunkt, um das Archiv zu räumen, sich also wieder einmal einen Überblick zu verschaffen und damit auch Platz zu gewinnen.

Diese Schritte sind zu empfehlen:

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Dokumente und Unterlagen, die Sie aufbewahren müssen.
  2. Überprüfen Sie die Vorgaben hinsichtlich Archivierung/Aufbewahrung.
  3. Löschen Sie datenschutzgerecht: Schreddern der Papiere und CDs, mehrfaches Löschen der Speicherbereiche von elektronischen Archiven.
  4. Protokollieren Sie die Löschvorgänge und informieren Sie Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n :-) .

Eine Checkliste (6-jährige und 10-jährige Aufbewahrungsfrist) stellt hierzu unter anderem redmark bereit.

Der Datenschutz geht mit der Zeit – aber er geht nicht weg

Wenn Sie davon ausgehen, dass der Datenschutz ein Thema ist, welches in Ihrem  Unternehmen “schon ausreichend” Beachtung findet und Sie nicht “das auch noch” angehen wollen, empfiehlt sich möglicherweise die Lektüre der Ergebnisse verschiedener Fachgremien, welche es in jüngerer Zeit zunehmend schaffen, diesen wieder und wieder in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu setzen.
Anhand von vier im Folgenden vorgestellten Sachverhalten läßt sich gut veranschaulichen, welche Dynamik diesem Thema inzwischen innewohnt.

Für die GeschäftsführerInnen der Unternehmen kann das ein klares Signal sein, zu handeln und die internen Weichenstellungen in Richtung Datenschutz zu stellen, um nicht von der mehr und mehr einsetzenden Sensibilisierung kalt erwischt zu werden.

Denn dann drohen im Zweifelsfall Bußgelder und vor allen Dingen ein möglicher Rufschaden. (weiterlesen …)

Vortrag zu Datenschutz

2008
Vortrag für die Unternehmer des Lions Club Ebersberg zum Thema Datenschutz
Lions Club Ebersberg